Reviews of Rechtsanwaltskanzlei Buhlert. (Rechtsanwalt) in Hamburg (Hamburg).
Rechtsanwaltskanzlei Buhlert
Hilshain 20, 21079 Hamburg
Beschreibung
Informationen über Rechtsanwaltskanzlei Buhlert, ein Rechtsanwalt in Hamburg (Hamburg)
Hier finden Sie den Standort und die beliebtesten Zeiten, um zu wissen, wann zur Sprechstunde zu gehen, Fotos, Kontaktinformationen und echte Bewertungen und Kommentare von anderen Nutzern.
Dieser Ort hat sehr gute Bewertungen erhalten, wir empfehlen, ihn zu besuchen. Mit Sicherheit werden sie Ihnen einen sehr guten Dienst erweisen.
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Rezensionen über Rechtsanwaltskanzlei Buhlert
c. g.
Rechtsberatung/ Unterstützung bei Trennungsversteigerung. Auch ich möchte mich hier noch einmal für die Dienste von Familie Buhlert bedanken!! Ich habe mehrere Anwälte im Vorfeld konsultiert, leider mit sehr mäßigem Ergebnis. Von Herrn Buhlert und seiner Frau erfuhr ich eine absolut kompetente Beratung, es wurden ALLE meine Fragen beantwortet und alle Unklarheiten beseitigt. Außerdem bin optimal auf den Versteigerungstermin vorbereitet worden - so dass das Verfahren am Ende sehr erfolgreich verlaufen ist! Danke hierfür nochmals und meine besten Empfehlungen!
H. W. K.
Optimale, kompetente und engagierte Beratung und Vertretung in der Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaft führte zum Ziel
Ab Februar 2014 waren wir eine Erbengemeinschaft mit vier Brüdern und wollten ein Grundstück im Norden von Hamburg verkaufen. Die völlig unterschiedlichen Vorstellungen führten zur
Handlungsunfähigkeit.
Ich wusste nicht weiter, fand im Internet die Web-Seite von Herrn Buhlert und rief in der Kanzlei an. Ich schilderte unsere Situation. Man nahm sich unglaublich viel Zeit, um ausführlich
und vor allem auch verständlich auf alle meine Fragen zu antworten.
Wenige Tage später wurde mir in der Kanzlei von dem Anwalt in einem mehrstündigen Erstgespräch sehr ausführlich erklärt, welche Schritte bei einer Teilungsversteigerung gegangen werden
und was jeweils die Kosten dafür sind. Mir wurde gesagt, dass ich das Verfahren jederzeit stoppen kann.
Dem Eindruck folgend, dort fachlich und vor allem persönlich sehr gut betreut zu sein, habe ich mich von dieser Kanzlei begleiten lassen.
Ich hatte zu keiner Zeit den Eindruck, jemand würde von oben herab mit mir reden. Kein Juristen-Deutsch, nie wurde Herr Rechtsanwalt Buhlert und seine ihn unterstützende Ehefrau müde,
mir die Zusammenhänge zu erläutern. Es wurde für meinen speziellen Fall eine Strategie erarbeitet und mit mir abgestimmt.
Ein wesentlicher Hinweis für mich war der, dass Erbengemeinschaften sich erfahrungsgemäß häufig unter dem Druck eines Teilungsversteigerungsverfahrens doch noch einigen und einen
geregelten Verkauf oder eine Einigung zustande bringen.
Die offensichtlich langjährigen Erfahrungen, aber auch die klaren taktischen Überlegungen verbunden mit ganz viel Ruhe und Geduld, haben zu einer guten und effektiven Abwicklung geführt,
die ich von Berlin aus stets verfolgen konnte.
Kurz vor der angekündigten Schätzung des Verkaufswertes durch den gerichtlichen Gutachter fanden wir einen soliden Käufer. Hier gab ich Herrn Buhlert den Auftrag, den Kaufvertrag zu
prüfen. Das Verfahren wurde gestoppt und alles bis zur Auszahlung der Anteile an jeden Miterben hat wunderbar geklappt.
Ich kann diese Kanzlei jedem weiter empfehlen, der einen aufrichtigen, langjährig erfahrenen und in der Justiz wohlbekannten und geschätzten Anwalt sucht, von dem er fachlich und auch
menschlich in schwierigen Situationen bestens betreut und begleitet werden möchte.
Für uns hat es sich absolut ausgezahlt, dass diese Kanzlei auf dem Gebiet der Erbauseinandersetzung so spezialisiert ist.
Die zutreffenden Einschätzungen und Tipps, die ich in für mich kniffligen Situationen in der Kanzlei erhielt, haben für mich den entscheidenden Beitrag geleistet, um aus unserer
verfahrenen Situation am Ende einen gemeinsamen Erfolg machen zu können.
Ich kann Herrn Buhlert und dessen Ehefrau nur die beste Referenz ausstellen. Für mich war die Begleitung durch den Rechtsanwalt Buhlert ein absoluter Glücksfall.
Hans S. (Aus Datenschutzgründen über Google-Account eines Bekannten)
D. F.
Herr Buhlert hat uns bei der Zwangsversteigerung unterstützt und war uns eine große Hilfe in einer schwierigen Zeit, dafür möchten wir uns nochmal bedanken. Er nahm sich bei der Beratung viel Zeit für uns, um den Sachverhalt zu klären und genau zu verstehen, warum wir in diese Situation geraten sind und was wir bisher getan haben. Er hat uns auf alle Möglichkeiten, mit denen wir rechnen mussten vorbereitet und erklärt, wie man in welcher Situation immer noch das Beste daraus machen kann. Es war schon hart, weil man hofft, der Anwalt würde gleich sagen, dass er uns das Haus retten kann... das konnte er uns am Anfang nicht versprechen. Er hat uns aber aufgezeigt, was alles wichtig ist für den Fall dass wir verlieren, um möglichst keine weiteren großen finanziellen Belastungen zu haben. So richtig haben wir erst durch ihn verstanden, dass eine Zwangsversteigerung allein nicht bedeutet, dass man sein Haus und damit seine Schulden automatisch los ist. Nach der Beratung gab er uns viele Hausaufgaben auf, alle noch fehlenden wichtigen Unterlagen nach zu reichen. Herr Buhlert hat es geschafft, Zeit für uns zu gewinnen. Heute sind wir durch seine Hilfe bei der Bank wieder in der Lage, unsere Kredite bedienen zu können und wir konnten unser Haus behalten. Es war ein schwerer Weg, aber wenn wir aus heutiger Sicht vor der gleichen Situation stehen würden, dann würden wir gleich zu einem Anwalt gehen. Unser zögern und der Glaube, wir würden es vielleicht auch allein schaffen, wurde uns fast zum Verhängnis. Die Kosten für den Anwalt waren am Schluss eigentlich so hoch, als hätten wir ihn bereits gleich zu Beginn eingeschaltet, da es auch nach dem Wert unseres Hauses ging. Schließlich hat er uns auch noch die Möglichkeit der Teilzahlung eingeräumt. Wir sind glücklich, durch die Empfehlung eines Kollegen, genau an ihn geraten zu sein und wollten auf diesem Weg unsere Erfahrung gerne weiter geben.
L. S. I.
Der beste Anwalt Deutschlands für Teilungsversteigerungen!
Im speziellen Gebiet Teilungsversteigerungen zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft mussten wir erfahren, dass es viele sogenannte Spezialsiten gibt, die sich nicht auskennen. Fachanwälte für Erbrecht, Rechtspfleger, Banken: sie alle stoßen bei diesem komplizierten Gebiet an ihre Kompetenzgrenzen. Die Mandanten- und Kundenberatungen sind oft irreführend, unvollständig oder schlichtweg falsch. Nach vielen negativen Erfahrungen haben wir mit Herrn Rechtsanwalt Buhlert endlich einen Fachmann gefunden, der uns kompetent und umfassend beraten konnte. Durch seine präzise und detailgenaue Vorbereitung war es uns möglich zwei Teilungsversteigerungen erfolgreich abzuschliessen. Herr Buhlert bildet gemeinsam mit seiner Frau, Frau Pauly-Buhlert, ein kongeniales Team: beide bestechen durch profundes Fachwissen, sie agieren aktiv und vorausschauend, die formulierten Schreiben sind präzise, detailgenau und hervorragend verfasst. Die Mandantenberatung ist persönlich und zeichnet sich durch Verbindlichkeit und Schnelligkeit aus. Frau Pauly-Buhlert ergänzt die fachliche Brillanz ihres Mannes durch kluge Psychologie, Einfühlungsvermögen und strategisches Denken. Eine bessere anwaltliche Beratung und Vertretung können wir uns nicht vorstellen! Wir danken!
J. G.
Ich habe die Dienste von Herrn Buhlert für eine Erbschaftssache mit DDR Recht in Anspruch genommen. Es handelte sich um eine recht komplizierte und sehr umfangreiche Sache. Herr Buhlert hat sich nicht nur als sehr kompetent erwiesen, sondern auch seine schnelle Reaktionszeit und sehr ausführliche Arbeit haben mich sehr beeindruckt. Abstimmungen und klärende Gespräche per Telefon konnten auch am Abend erfolgen. Zusammen mit seiner Frau, welche ihm hervorragend assistiert, war immer ein Kontakt und ggf. Terminabsprache möglich. Besonders hervorheben möchte ich auch, dass Herr Buhlert immer bestrebt war, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Durch seine Flexibilität war mir die Zusammenarbeit mit Herrn Buhlert auch aus der Schweiz möglich.
F. S.
Trotz eines voreiligen Erwerbs einer Schrottimmobilie mussten wir dank der tollen Beratung von Herrn Buhlert und seiner Unterstützung kein Lehrgeld zahlen.Um Steuern zu sparen wandten wir uns auf eine Anzeige in der Tageszeitung an einen Immobilienberater, der uns verschiedene, nach seiner Beschreibung werthaltige Objekte präsentierte. Wir entschieden uns nach den vorgelegten Expertisen für eine Wohnung, bei der die Miete nach Aussagen des Vermittlers nahezu für die Zinsen des Darlehens ausreichte. Die restliche Belastung, so der Berater würde fast durch ersparte Steuern ausgeglichen. Eine Bank hatte auch die erforderliche Finanzierung zugesichert und alles schien gut zu laufen. Nach einiger Zeit stellten wir fest, dass die zugesicherten Erträge nicht flossen. Wir stellten fest, dass ständig die Eigentumswohnung aus unseren Rücklagen bezuschusst werden musste und fühlten uns getäuscht und einen Anwalt auf. Dieser erklärte uns, wir könnten mit seiner Hilfe gegen den Vermittler vorgehen. Wir sollten die Unterlagen vorlegen, aus denen sich eine Täuschung und unser Schaden ergaben. Solche Unterlagen hatten wir nicht, allenfalls Modellrechnungen. Im Übrigen war der Vermittler auch nicht mehr auffindbar. Als die Angelegenheit sich über Monate hinzog, beendeten wir das Mandat. Wir recherchierten dann selbst und kamen zu dem Ergebnis, dass wir eigentlich jemanden brauchten, der weiß, wie die Abwicklung zwischen uns als Kunden, der Bank und dem Verkäufer bei derartigen Geschäften ablief. Wir verloren schon fast die Hoffnung, den Betrug nachweisen zu können. Dann erfuhren wir über Umwege von Herrn Buhlert, einem Rechtsanwalt, der lange Jahre in der Bank als Anwalt arbeitete. Wir schöpften neue Hoffnung, um vielleicht doch noch den Kauf rückgängig machen zu können. Herr Buhlert war unsere Rettung. Er hat in kürzester Zeit dafür gesorgt, dass die Bank den Kauf rückabwickelte. Wir wissen bis heute nicht, womit er die Bank im Einzelnen zur Rückabwicklung bewegte. Herr Buhlert besitzt offensichtlich hervorragende Erfahrungen mit solchen Abwicklungen beim Immobilienerwerb. Von Beginn an merkten wir, dass er mit den Gepflogenheiten einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung bis ins Kleinste vertraut ist. Wir möchten uns auf diesem Weg bei ihm nochmals ganz herzlich für seine Unterstützung bedanken und einfach weitergeben, dass er der perfekte Anwalt ist, wenn es um Schrottimmobilien geht. Schade nur, dass wir ihn nicht gleich gefunden hatten.
D. K.
Dank der hervorragenden Arbeit unseres Anwalts und seiner detaillierten Sachverhaltaufklärung sind wir ohne finanziellen Schaden aber mit gründlicher Erfahrung aus dem für uns sehr nachteiligen Kauf einer Eigentumswohnung (eine Schrottimmobilie) heraus gekommen.
Zum Aufbau einer Altersvorsorge kauften wir eine Eigentumswohnung, für die geworben war mit einer zu erwartenden deutlichen Wertsteigerung in den nächsten Jahren und einer guten Vermietbarkeit auf Grund des Wohnraumbedarfs in der Region.
Der Kaufpreis wurde, wie von der Verkäuferin zugesagt, voll finanziert. Etwa ein Jahr nach dem Kauf blieben die Mieten aus. Die Hausverwaltung informierte uns, dass die Mieter wegen erheblicher Mängel gekündigt hätten und eine Neuvermietung zurzeit nicht möglich sei.
Auf Empfehlung aus dem Bekanntenkreis fanden wir zum Glück den richtigen Anwalt für unser Problem. Er recherchierte bei unseren früheren Mietern und im Grundbuch und konfrontierte die unseren Kaufpreis finanzierende Bank damit, dass die Bank auf Grund des dort geführten Mietkontos schon bei der Kaufpreisfinanzierung von einer Mietminderung der Mieter wusste und dass der von uns gezahlte Kaufpreis pro m² mehr als doppelt so hoch war wie der, den unsere Verkäuferin zwei Jahre zuvor beim Erwerb gezahlt hatte, den eben diese Bank auch finanziert hatte. Auf Grund dieser aufgedeckten Tatsachen bot die Bank uns über unseren Anwalt zur Vermeidung eines Rechtsstreits an, gegen Übertragung des Eigentums an der Eigentumswohnung uns von allen Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag frei zu stellen und auch unsere Anwaltskosten zu übernehmen.
Wir danken nochmals Herrn Rechtsanwalt Buhlert ganz besonders für seine ausgezeichnete Arbeit. Herrn Rechtsanwalt Buhlert können wir mit bestem Gewissen weiter empfehlen. Bevor wir erneut eine Immobilie kaufen, werden wir ganz sicher seine Hilfe bereits vor dem Kauf in Anspruch nehmen.
D. J. K. D.
Ausgewiesener Fachmann, der komplexe Zusammenhänge rasch aufarbeiten kann und Laien Möglichkeiten, Risiken und Grenzen eines Falles vertrauensvoll vermittelt.
J. R.