Reviews of IT-Kanzlei Lutz (Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz). (Rechtsanwalt) in Bremen (Bremen).
IT-Kanzlei Lutz (Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz)
Teerhof 59, 28199 Bremen
Beschreibung
Informationen über IT-Kanzlei Lutz (Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz), ein Rechtsanwalt in Bremen (Bremen)
Hier finden Sie den Standort und die beliebtesten Zeiten, um zu wissen, wann zur Sprechstunde zu gehen, Fotos, Kontaktinformationen und echte Bewertungen und Kommentare von anderen Nutzern.
Dieser Ort hat sehr gute Bewertungen erhalten, wir empfehlen, ihn zu besuchen. Mit Sicherheit werden sie Ihnen einen sehr guten Dienst erweisen.
Karte
Öffnungszeiten IT-Kanzlei Lutz (Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz)
Montag
09:00–18:00
Dienstag
09:00–18:00
Mittwoch
09:00–18:00
Donnerstag
09:00–18:00
Freitag
09:00–18:00
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
Rezensionen über IT-Kanzlei Lutz (Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Stefan Lutz)
M. M.
Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Hilfe.
Ein Fachmann wie er im Buche steht mit einem Super-Preis-Leistungsverhältnis.
Vielen Dank noch mal für alles.
5 Sterne reichen nicht **********
D. K.
Die Zusammenarbeit verlief super! Unser Unternehmen hat Herr Lutz damit beauftragt, unser AGB zu erstellen. Da jemand anderes (andere Kanzlei) diese Aufgabe leider nicht erfüllt hat, standen wir extrem unter Zeitdruck. Herr Lutz hat uns in kürzester Zeit, zu fairen Konditionen und trotz Feiertage unsere AGB erstellt, direkt auf unsere spezielle Dienstleistung zugeschnitten. Wir werden auch in Zukunft mit Herrn Lutz zusammenarbeiten. Vielen Dank
A. N.
Ein Anwalt, der mit vollem Einsatz für seinen Mandanten da ist. Immer erreichbar und sehr Lösungsorientiert.
Herr Lutz glänzt nicht mit anwaltlicher Arroganz, sondern mit fachlicher und menschlicher Kompetenz.
T. S.
Herr Lutz hat uns sehr erfolgreich vertreten, s.d. wir zu unserem Recht gekommen sind, außerdem wurden unsere AGB perfekt ausgearbeitet. Danke!
b. l. o.
Super Betreuung
S. k.
C. Y.
v. B.